Kosten für Psychotherapie
Die Kosten bzw. deren Übernahme richten sich nach Ihrer Krankenversicherung.
Private Kranken-versicherung und Beihilfe
Die Kosten richten sich nach den Abrechnungsempfehlungen zur GOP und GOÄ.
I. d. Regel werden die Kosten von der PKV/Beihilfe übernommen. Bitte informieren Sie sich eigenständig vor dem ersten Temrin über ihre individuellen Versicherungsbedingungen.
Gesetzliche
Kranken-versicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten ggf., wenn Sie keinen Therapieplatz bei niedergelassenen Kolleg:innen mit Kassenzulassung bekommen.
Die Kostenübernahme für eine Behandlung bei mir muss vorab bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden.
Ich unterstütze Sie gern dabei.
Selbstzahlende
Die Kosten richten sich nach den Abrechnungsempfehlungen zur GOP und GOÄ.
Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten
– Das Kostenerstattungsverfahren –
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten häufig, wenn Sie keinen geeigneten Therapieplatz bei Kolleg:innen mit Kassenzulassung finden
Voraussetzungen
Sie sind auf der Suche nach einem Therapieplatz und finden mindestens für einen Zeitraum von drei Monaten keinen geeigneten Platz.
Auch Ihre Krankenkasse kann Ihnen auf Nachfrage keinen geeigneten Therapieplatz vermitteln.
Persönlich gute Erfahrungen mit Krankenkassen:
AOK Nordwest
Wenig Aussichtsreich / Widerspruch notwendig:
BARMER
DAK
Erste Schritte
Fragen Sie bei mindestens 10 Kolleginnen und Kollegen mit Kassensitz nach den Wartezeiten.
Notieren Sie sich die Antworten. Notieren Sie auch, wenn sich z. B. niemand zurückgemeldet hat oder die Praxis aus anderen Gründen nicht in Frage kommt.
Vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch – über die 116 117 oder bei Ihren Anfragen bei Kolleginnen und Kollegen.
Wenn Sie einen Dringlichkeitscode erhalten haben, versuchen Sie erneut über die 116 117 einen Termin zu bekommen.
Kann innerhalb von drei Monaten kein geeigneter Platz vermittelt werden, notieren Sie auch das.
Ärztliche Abklärung und weiteres Vorgehen
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Haus- oder Kinderärztin und lassen Sie ein Konsil ausfüllen. Ein entsprechendes Formular sende ich Ihnen auf Nachfrage zu.
Haben Sie all das erledigt, melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei mir und wir besprechen das weitere Vorgehen.
Auch bei anderen Fragen zum Kostenerstattungs-verfahren können Sie sich gern an mich wenden.